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BVerwG, 15.10.1980 - 6 C 90.80 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens durch zeitweiligen Verschluss des Haupttors während der mündlichen Verhandlung - Darlegungserfordernisse bezüglich der Öffentlichkeit der mündlichen Verhandlung
Verfahrensgang
- VG München, 12.02.1980 - XVIII M 3505 IV 79
- BVerwG, 15.10.1980 - 6 C 90.80
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 15.12.1978 - 6 C 14.77
Bedeutung des Grundsatzes der Öffentlichkeit einer mündlichen Verhandlung - …
Auszug aus BVerwG, 15.10.1980 - 6 C 90.80
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteil vom 15. Dezember 1978 - BVerwG 6 C 14.77 - [Buchholz 310 § 55 VwGO Nr. 5 mit Nachweisen]) erfordert das Gebot der Öffentlichkeit, daß niemand, der der Verhandlung beizuwohnen wünscht, gehindert ist, das zu tun. - BVerwG, 03.01.1977 - 4 CB 70.76
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus BVerwG, 15.10.1980 - 6 C 90.80
Auch das Fehlen eines Sitzungszettels am Haustor begründet keine Verletzung der Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens, denn eine an jedermann gerichtete Kundmachung, wann und wo eine Gerichtsverhandlung stattfindet, ist nicht unter allen Umständen erforderlich; vielmehr genügt es, daß die Verhandlung in Räumen stattfindet, die während der Dauer der Verhandlung grundsätzlich jedermann zugänglich sind (vgl. das erwähnte Urteil vom 15. Dezember 1978 sowie Beschluß vom 3. Januar 1977 - BVerwG 4 CB 70.76 - [Buchholz 310 § 138 Ziff. 5 VwGO Nr. 1]).